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   LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14   

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https://dejure.org/2015,48255
LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14 (https://dejure.org/2015,48255)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2015 - 318 S 75/14 (https://dejure.org/2015,48255)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 (https://dejure.org/2015,48255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 21 Abs 8 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG
    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Gültigkeit eines Negativbeschlusses zu einer konkret verlangten Sanierungsmaßnahme; Gestaltungsurteil über die Durchführung von Sanierungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2016, 226
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 78/13

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Verlegung des Standorts der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.2013, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, BeckOK-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12

    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche;

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.2013, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, BeckOK-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2004 - 3 Wx 95/04

    Rechte des Wohnungseigentümers bei Mängeln eines Altbaus

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14
    Hierbei kann offenbleiben, ob die unstreitig bestehenden Durchfeuchtungen im Keller des Klägers, der aus der Gründerzeit um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert stammt, einen "Mangel" im Rechtssinne darstellen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - 3 Wx 95/04, juris).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14
    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.2013, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, BeckOK-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • BGH, 23.06.2023 - V ZR 158/22

    Verurteilung zu einer Entschädigung nach § 510b ZPO ; Materiell-rechtliche

    a) Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrags (sog. Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn lediglich die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte, also insoweit das Ermessen auf Null reduziert war (vgl. nur LG Hamburg, ZWE 2016, 226, 227 mwN; LG München, ZMR 2020, 51 Rn. 34; Bärmann/Göbel, WEG, 15. Aufl., § 44 Rn. 95 mwN).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    (Vgl. LG Hamburg ZWE 2016, 226; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 148, wobei es insoweit eher um ein Urteil auf einen konkreten Antrag geht, nicht so sehr ein konkretes Urteil, denn auch ein Urteil im Rahmen des § 21 VIII WEG kann am Ende konkret sein, nachdem zuvor vom Gericht das Ermessen ausgeübt wurde; vgl. auch Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., Rz. 44 a.E.; vgl. auch Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 214).

    Bei dieser Entscheidung wird das Entscheidungsermessen der WE durch das Entscheidungsermessen des Gerichts ersetzt (Vgl. zum Rechtsschutzziel einer Klage gem. § 21 VIII WEG auch Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 21. Rz. 208 und LG Hamburg ZWE 2016, 226; vgl. zur Ersetzung der Ermessensentscheidung der WE durch eine Ermessensentscheidung des Gerichts auch Bärmann, a.a.O., Rz. 213).

    Das Gericht kann einen Klagantrag, der auf eine konkrete Verwaltungsentscheidung gerichtet ist, und daher ein Antrag gem. § 21 IV WEG ist, auch nicht dahingehend umdeuten, dass doch kein konkreter Antrag gestellt werden soll, sondern eine Ermessensentscheidung gem. § 21 VIII WEG, wenn genau ein solches Rechtsschutzziel nicht formuliert wurde (Vgl. Landgericht Hamburg ZWE 2016, 226).

    Das Gericht darf durch ein Urteil zu einer konkreten Verwaltungsentscheidung nur verurteilen, wie bereits ausführlich ausgeführt, wenn eine Ermessensreduzierung auf Null bezüglich der begehrten Verwaltungsentscheidung vorliegt (BGH NJW 2013, 3089 Rn 5; LG Hamburg ZWE 2016, 226; Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 148).

  • LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18

    Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des

    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (vgl. Kammerurteil vom 04.09.2015, Az.: 318 S 75/14, m.w.N.).
  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 26 C 55/17

    WEG - Einbau einer Ladestation für e-Mobiles

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert war (vgl. etwa: LG Hamburg, Urteil vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 -, Rn. 20, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 28. September 2016 - 75 C 44/16 -, Rn. 19, juris; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG -, Rn. 48, juris; ).

    Demgemäß kommt ein richterlicher Eingriff in die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund bestehender Kontroversen nicht mehr imstande sind, sich selbst zu organisieren und - trotz Notwendigkeit (das Entschließungsermessen ist reduziert auf Null) - keine Regelung mehr treffen können (vgl. etwa: LG Dortmund, ZWE 2015, 374, beck-online; ähnlich: LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2015 - 318 S 75/14 und LG München I, Urteil vom 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 -, Rn. 37, juris, sowie: BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 410 f., beck-online).

  • AG Berlin-Mitte, 19.03.2018 - 291a C 45/17

    Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Ladestation in der Tiefgarage

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert war (vgl. etwa: LG Hamburg, Urteil vom 04. September 2015 - 318 S 75/14 -, Rn. 20, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 28. September 2016 - 75 C 44/16 -, Rn. 19, juris; AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28. April 2017 - 980b C 69/16 WEG -, Rn. 48, juris; ).

    Demgemäß kommt ein richterlicher Eingriff in die Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund bestehender Kontroversen nicht mehr imstande sind, sich selbst zu organisieren und - trotz Notwendigkeit (das Entschließungsermessen ist reduziert auf Null) - keine Regelung mehr treffen können (vgl. etwa: LG Dortmund, ZWE 2015, 374, beck-online; ähnlich: LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2015 - 318 S 75/14 und LG München I, Urteil vom 11. Mai 2017 - 36 S 11050/16 -, Rn. 37, juris, sowie: BeckOK WEG/Elzer WEG § 21 Rn. 410 f., beck-online) b) An diesen Grundsätzen gemessen, war die Klage abzuweisen.

  • AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16

    Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht

    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (vgl. nur LG Hamburg Urt. v. 4.9.2015 - 318 S 75/14, BeckRS 2016, 4731).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2022 - 25 S 74/21

    Ungültig erklärter Beschluss über Jahresabrechnung: Gibt es

    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (LG Hamburg, Urteil vom 04.09.2015 - 318 S 75/14).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.09.2016 - 75 C 44/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Anfechtung eines Negativbeschlusses;

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anfechtung von "Negativ-Beschlüssen" nur dann begründet, wenn der klagende Eigentümer einen Anspruch auf Durchführung der beantragten Maßnahme bzw. auf die konkrete, mehrheitlich abgelehnte Beschlussfassung hat, was nur dann der Fall ist, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert ist (vgl. nur: BGH, Urt. v. 2. Okt. 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713, 3714; Rn. 16; LG Hamburg, Urt. v. 4. Sept. 2015 - 318 S 75/14, ZWE 2016, 226, m.w.N.).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.03.2018 - 75 C 79/17

    Wohnungseigentumsrecht: Unbestimmtheit eines Beschlussantrags

    Nach allgemeiner Ansicht ist die Anfechtung von "Negativ-Beschlüssen" nur dann begründet, wenn der klagende Eigentümer einen Anspruch auf Durchführung der beantragten Maßnahme bzw. auf die konkrete, mehrheitlich abgelehnte Beschlussfassung hat, was nur dann der Fall ist, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert ist (vgl. nur: BGH, Urt. v. 2. Okt. 2015 - V ZR 5/15, NJW 2015, 3713, 3714; Rn. 16; LG Hamburg, Urt. v. 4. Sept. 2015 - 318 S 75/14, ZWE 2016, 226, m.w.N.).
  • AG Dortmund, 01.06.2023 - 514 C 22/23

    Auslegung der Teilungserklärung bei Kostentragung von Fenstern/ Vereinbarung muss

    Zwar hat die Anfechtung eines Negativbeschlusses nur dass Erfolg, wenn eine Ermessensreduzierung auf null vorliegt, dem Beschluss zuzustimmen (LG Hamburg Urt. v. 4.9.2015 - 318 S 75/14, ZWE 2016, 226 ZMR 2016, 134).
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